Bundestrojaner auf dem Weg?
Rechtlich ist die Grundlage für den Bundestrojaner einen Schritt weiter. Im Rahmen des Verbotes zur Programmierung schädlicher Systemsoftware wurden auch die viele Sicherheitstools verboten, die ebenfalls ins System eingreifen.
Durch die ausgesprochen weite Fassung des Gesetzes wird der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von präventiven Werkzeugen, mit denen die Sicherheit von Computern geprüft werden kann, in Deutschland strafbar. Diese Werkzeuge sind jedoch essentiell, um die Sicherheit von Computersystemen zu gewährleisten. Das allgemeine Verbot dieser Software ist etwa so hilfreich wie die Herstellung und den Verkauf von Hämmern zu verbieten, weil damit manchmal auch Sachbeschädigungen durchgeführt werden.
Quelle und mehr: CCC
Weitere Infos:
Golem.de
Weitere Artikel
TagCloud
ADE adz Allgemein Apps Besoldung Blog Bologna Chemie digitale schultasche Educamp edushift GEB Gesellschaft Kopfnoten Lehren Lehrer lehrertasche Leistung leitmedienwechsel Lernen Medienkompetenz Methoden Motivation Netz papierfrei Paradigma Quassel Reise schulbuch Schule schultrojaner Software Tools Transformation Twitter Umwelt Unterricht Urheberrecht Utopie Web 2.0 whiteboard Wissenschaft wochenrückblick workflow zensurArchiv
Twitter
- Grundschulen ohne Noten: Die Schulkonferenz entscheidet. #nrw #notenfrei http://t.co/ldezeUqg 5 hrs ago
- Allgemeines hoserunterlassen: #10thingsaboutmyself 23 hrs ago
- Just completed a 14.27 km run - Brrrr... http://t.co/QZVAXYFU #RunKeeper 1 day ago
- The iPad’s split keyboard has phantom buttons. If... | Finer Things in iOS http://t.co/1d0CYjk0 via @FineriOS 1 day ago
- Apple konkretisiert den iBooks-Author-Eula http://t.co/y3x1z8c7 1 day ago
- More updates...
Blogs in der Schule
Blogroll Education
Aufenthaltsort
Plancast

